Die 2-Phasen-Ausbildung
Die 2-Phasen-Ausbildung wurde eingeführt um eine umfassende Schulung von Neulenkern zu garantieren.
Die erste Phase, bis zum Erhalt des Führerausweises, bleibt unverändert. Dieser hat jedoch eine beschränkte Gültigkeitsdauer. Nach drei Jahren erhält er die unbefristete Gültigkeit unter zwei Bedingungen:
Der Lenker muss die zwei Weiterbildungskurse, in einem durch den Schweizerischen Verkehrssicherheitsrat (VSR) zugelassenen Zentrum, absolviert haben.
Wir empfehlen, den ersten Kurs nach 6 Monaten aktiven Fahrens zu absolvieren und den zweiten im letzten Jahr der Probezeit.
Während der drei Jahre Probezeit darf gegen den Lenker kein Ausweisentzug verhängt worden sein.
Im Falle eines Ausweisentzuges wird die Probezeit um ein Jahr, von 3 auf 4 Jahre, verlängert. Bei einem zweiten Ausweisentzug wird der Führerausweis annulliert.